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Smartphoneberatung
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Also wo sollte da das Problem sein!? |
Tja, keine Ahnung. Wen kümmerts ob ein Handy mehr oder weinger verschwindet??
Was weiss ich wo das Problem liegt, vllt am Beamtenstatus....... "Man sagt" den Herrschaften ja ohnehin eine ganz eigene Art der Arbeitswut nach. Von daher ist es für mich nicht überraschend, dass das von mir in die Wege geleitete Verfahren eingestellt wurde. Ich hab weder einen in grün auf meiner Arbeitsstelle gesehen, noch hat sich jemand um genauere Umstände oder Angaben erkundigt. Kein Witz, ein Anruf von mir, Wochen später das Schreiben.
Da lach ich doch einmal lauthals raus und sorg dann selbst für Klarheit. In deinem Fall isses natürlich fraglich, ob es lohnenswert wäre nach Sizilien zu reisen. Sollte dem denn überhaupt so sein.
Dein Verhältnis zu Recht und Unrecht stellt sich in meinen Augen als sehr leichtgläubig dar. Hm, oder viel mehr dein Vertrauen in unseren Rechtsstaat....
Versteh mich nicht falsch, ich gönn dir den Triumph über solch einen Strolch, keine Frage. Hat ja auch bissi was mit Genugtuung zu tun.
Aber du vergisst, wir leben in deutschen Landen. Und da isses mit der Justiz und Co. ein wenig.... nnnnnaaaaaaajjaaaaaaaa........
Und wenn ichs recht verstanden hab, sitz ja nicht der "Dieb" sondern der neue "Eigentümer" dort unten, richtig? Was hat er also damit am Hut??
Such den Kerl der´s dir geklemmt hat und ............ naja.......
Pass aber auf, dass er dich nicht wegen "Lynchjustiz" ( heisst das so??) rankriegt, dann bist du nämlich dran !!
Meine Meinung dazu..........
Mangel an Lust?? vllt??
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23.01.2013 15:44:56 Uhr
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#27
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Und da isses mit der Justiz und Co. ein wenig.... nnnnnaaaaaaajjaaaaaaaa........ |
Papier ist geduldig.
Aber reden wir's nicht schlecht, vielleciht springt ja doch was brauchbares bei raus. 
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Was hat er also damit am Hut?? |
Ganz einfach. Deutsche Rechtsprechung: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn der "neue" Eigentümer also meint, bei ebay für 99,99€ ein günstiges Schnäppchen mit dem Deal gemacht zu haben..... Pech gehabt.  |
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23.01.2013 17:54:03 Uhr
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#28
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Aber reden wir's nicht schlecht, vielleciht springt ja doch was brauchbares bei raus. |
Mein reden.....
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht |
Argument........ |
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23.01.2013 21:38:08 Uhr
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#29
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Noch dazu kommt ja, dass der gute Herr WEIß das es geklaut ist. Ich hab ja mit ihm telefoniert und es ihm mitgeteilt.
Ansonsten warte ich einfach ab und hab heute mal meine Hausratsversicherung angerufen. Vielleicht hab ich Glück und die springt ein. Ich glaub es zwar nicht, aber kostet mich ja nichts. Wozu hab ich die blöde Versicherung denn schon X Jahre, wenn ich nicht einmal auch was haben darf? 
Und Fakt ist, es ist ne Straftat. Da ist nix mit einstellen. Wenn die das einstellen, dann werde ich mich schlaumachen wegen weiterer Möglichkeiten. Ich mein, es ist ja nun kein großer Akt. IMSI an Provider = Adresse. Schreiben aufsetzen und fertig. Die Sache ist klar und eindeutig. Noch dazu habe ich sowohl von Dieb als auch aktuellem Besitzer die IMSI.
Was das "Selbstjustiz" Ding angeht: Ich hab ja nichts weiter, als ne ungefähre Adresse. Keinen Namen, kein Gesicht, nix. Das wird also schwierig. Ich weiß nur, wo er wohnt. |
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23.01.2013 21:46:02 Uhr
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#30
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Und Koma: Mangelnde Beweise gibt es iin dem Fall nicht. Handy gefunden, SIM Karte eingesetzt und genutzt. Schuldig. Direkt. Ohne Frage. Weil: Geklaut oder gefunden. Egal was, beides Straftat.
Täter nicht auffindbar ist auch EIGENTLICH durch die IMSI Nummer ausgeschlossen. Also von daher haben wir nen Täter und nen Delikt. Da muss schon was bei rumkommen. |
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Das stimmt schon. Aber: Eigentlich. Das lebendige Beispiel KOMAs zeigt ja, dass es auch die unerfreuliche Gegenseite gibt. In deinem Fall ist es natürlich so, dass eine gewisse Beweislast vorliegt. Die Fälle sind entsprechend ähnlich, dennoch nicht gleich. Von daher vergleicht man Salz- mit Süßkartoffel. Man könnte die beiden Beispiele jetzt beliebig weiter führen und darauf hoffen, dass sich die beiden Gegensätze irgendwie auf einen anderen gemeinsamen Nenner bringen lassen als dass beide Handys für den Moment faktisch weg waren und sind, aber das wird nicht passieren. Dafür braucht man kein Hellseher sein. Ich bin nach wie vor mal gespannt wie der Krimi ausgeht.... Ich find die Geschichte echt mal spannend. Wäre es nicht so ärgerlich in einer Art, könnte man sie amüsant schimpfen....  |
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24.01.2013 04:20:52 Uhr
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#32
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Och. Mittlerweile seh ich das enstpannt. Ich denke der Kerl bekommt seine Strafe und ich mein Geld wieder. Zumindest teilweise. Immerhin war das Handy zum Diebstahlzeitpunkt noch beinahe neu. Ich hatte es gerade einmal 8 Monate.
Und spannend find ich es auch. Ich hätte nie damit gerechnet, dass ich ne Diebstahlsicherung brauchen würde. Aber sie war eben beim Virenscanner dabei und da dachte ich mir: Kann ja nicht schaden.
Tja, so kanns kommen. Nun hat sie mir mehr als gute Dienste geleistet.
Bei meinem neuen hab ich sie natürlich acuh schon eingerichtet. Allerdings ist das Handy noch nicht gerootet, was ein ablegen im internen Systemspeicher des OS nicht möglich macht. Ist also einfacher zu entfernen als bei dem alten Handy. Ich habs bisher noch nicht geroootet, weil ich mir nicht sicher bin zwecks Garantie. Teilweise haben sich die Verkäufer wohl und verweigern die Garantie, wenn man das Gerät gerootet hat. Das will ich bei nem 270€ Handy, das ich gerade mal 2 Wochen habe, nicht wirklich riskieren...
Auf der anderen Seite: Kann eine Garantie dadurch überhaupt ausgeschlossen werden? Ich mein, es ist ja ne reine Softwareänderung. Das kann ja Hardwaretechnisch schlecht was zerstören oder die Garantie beeinträchtigen. Sinnvoll wäre es jedenfalls. Der Grißteil der Diebe wird wohl nicht darauf kommen oder es gar nicht erst beachten und einfach direkt die SIM einlegen. Aber SOLLTE es jemand professionelles sein, ist es schon weitaus sinnvoller, wenn die Diebstahlsicherung nahezu unsichtbar versteckt ist. |
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24.01.2013 16:09:09 Uhr
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#33
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Egal was, beides Straftat. |
Ok, wusst ich leider nicht.
Bin auch echt mal gespannt was bei rumkütt. Sollte was bei rumkommen. würds mich nicht wundern wenn unser Wackelspinat mein Handy einfach.... Aber soweit wollen wir mal nicht denken.
Weil nach diesem Prinzip |
Handy gefunden, SIM Karte eingesetzt und genutzt. Schuldig. Direkt. Ohne Frage. Weil: Geklaut oder gefunden |
hätte bei mir ja auch was rumkommen MÜSSEN .......... |
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24.01.2013 16:41:43 Uhr
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#34
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Auf der anderen Seite: Kann eine Garantie dadurch überhaupt ausgeschlossen werden? Ich mein, es ist ja ne reine Softwareänderung. |
Genau da liegt der hund begraben. Gibt in Android-Foren bspw. ne Menge Themen die sich genau damit beschäftigen. Es geht ja darum, dass der Verkäufer garantiert, dass das Gerät so funktioniert wie er es an dich verkauft. Wenn Du allerdings unsichere Apps installierst oder schlimmer noch: das Smartphone rootest, also die absolute Kontrolle über sämtliche Ur-Systemprozesse erlangst, dann ist seitens des Verkäufers eine Argumentationsgrundlage geschaffen, weil das rooten natürlich nicht zum Verkaufsgegenstand gehört. Du kannst ja so auch Apps aus anderen Quellen installieren außer aus denjenigen, die offiziell unter eine etwaige Garantie oder Gewährleistung fallen. Beim Zeitpunkt des Kaufs ist der Käufer reiner "User", also Nutzer des Geräts und nicht der Administrator (was ja bekanntermaßen durch's rooten ermöglicht wird). Admin ist i.d.R. ein vom Gerätehersteller lizenziertes Unternehmen (wie z.B. ne Werkstatt mit Ausrichtung auf Mobiltelefone).
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Ich mein, es ist ja ne reine Softwareänderung. Das kann ja Hardwaretechnisch schlecht was zerstören oder die Garantie beeinträchtigen. |
Biste dir sicher? Durch unsichere Apps kann auch die Systemfunktionalität beeinträchtigt werden. Je nach App-Typ wird richtig heftig auf Hardwarebasis gearbeitet. Denk alleine mal an die Geräteeinstellungen.... Dafür gibt's auch x Apps.
Da kann ein Verkäufer dann auch sagen "Woher soll ich wissen, dass sie nicht xyz installiert haben und die Hardware dadurch zu diesem Klumpen zusammengeschmolzen ist?".
Zufällig rooten ( ) fällt auch aus. Da Du dein letztes Gerät ja gerootet hattest, wirst Du ja wissen, mit was für nem Trara das verbunden ist, mit zig Hinweisen dass die Garantie verfällt usw usw. Zumindest war das der Fall bei meinem Sony, was ich auch gerootet hab um so für mich unnütze Apps wie Facebook, Telekom Top Apps usw. zu entfernen.
Es gibt allerdings einen Weg, den ich nur theoretisch aufgeschnappt habe, um ein gerootetes Smartphone wieder so herzurichten, dass es für den Verkäufer nicht ersichtlich ist, dass das Gerät deinerseits mal gerootet gewesen ist. Hab ich mich jedoch noch nicht mit auseinandergesetzt... |
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24.01.2013 20:04:54 Uhr
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#35
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hätte bei mir ja auch was rumkommen MÜSSEN .......... |
Hattest Du denn ne Diebstahlsciherung drauf? Konnte nen Täter ermittelt werden? Weil darum geht es ja letztendlich. Wenn meiner nur ne 08/15 SIM Karte nutzt die er irgendwo im Ausland gekauft hat, nützt mir das auch nix. Aber ich vermute, er hat nen Vertrag genutzt oder eine in D gekaufte SIM Karte und dann ist er dran. Weil da werden eigentlich immer Name/Adresse etc. notiert.
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Da Du dein letztes Gerät ja gerootet hattest, wirst Du ja wissen, mit was für nem Trara das verbunden ist, mit zig Hinweisen dass die Garantie verfällt usw usw. |
Mein altes (Samsung Galaxy Ace) war da total unkompliziert. Eine Datei downloaden. Auf die SD Karte speichern. Handy ausschalten, hochfahren und dabei Home Button+Anschaltknopf drücken. Im Menu "Datei laden" wählen und die Datei auswählen. Fertig. Das war so dermaßen simpel.
Bei meinem neuen muss ich die komplette Firmware neu aufspielen. Da gibts direkt ne fertige Firmware Datei mit dem Root integriert. Aber ich weiß nicht, ob dann die Einstellungen übernommen werden etc. Wenn nicht, wäre das schon irgendwie doof. 
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Es gibt allerdings einen Weg, den ich nur theoretisch aufgeschnappt habe, um ein gerootetes Smartphone wieder so herzurichten, dass es für den Verkäufer nicht ersichtlich ist, dass das Gerät deinerseits mal gerootet gewesen ist. |
Hat mir nen Freund auch erzählt. Die Dinger haben wohl intern nen Counter mit dem gespeichert wird, wenn eine Firmwareänderung stattgefunden hat. Den soll man aber auch wieder resetten können. Damit hab ich mich aber auch noch nicht auseinander gesetzt.
Mit geht es prinzipiell ja nur darum, dass ich die Diebstahlsicherung fest im Handy integrieren will. Das macht es einfach leichter. Der Dieb findet nicht so schnell heraus, dass eine drauf ist und die Wahrscheinlichkeit, dass ich dann nen Schuldigen bekomme ist wesentlich höher. Also eigentlich will ich ja nur MEIN EIGENTUM schützen... |
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25.01.2013 00:08:31 Uhr
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#36
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Also eigentlich will ich ja nur MEIN EIGENTUM schützen... |
Das ist auch dein gutes Recht. 
Und bei weitem nicht unmöglich!
Nur wird man dir dann wahrscheinlich im Rahmen und Sinne der Garantie raten, das Ding professionell für ein paar Mark fuffzig ins System integrieren zu lassen. 
Bürokratie, Auslegungssache, etc. eben... |
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25.01.2013 15:41:07 Uhr
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#37
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Hattest Du denn ne Diebstahlsciherung drauf? |
Hm, das gabs zu dem Zeitpunkt leider noch nicht. Heute mit Gprs und Co. isses ja kein grosses Ding son Handy zu ermitteln.
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Konnte nen Täter ermittelt werden? |
Könnte bestimmt, wäre auch nur EINE Anstrengung unternommen werden.... Ich hab w.g. ausser dem Schreiben nichts weiter davon mitbekommen.
Aber egal, das Ding is ohnehin durch, von daher........... 2. Sahne.......... |
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25.01.2013 16:39:43 Uhr
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#38
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Trotzdem muss ja auf Deinem Schreiben gestanden haben, warum das ganze eingestellt wurde. Wusstest Du denn wer der Dieb war? Kannst Du ihn oder konntest Du jemanden beschuldigen? Erzähl doch mal nen bissel mehr zu dem Fall, bitte. 
Und das GPS nützt mir nichts. Ist zwar nen nettes Feature, aber bringt nichts. Das einzig entscheidene ist, dass die IMSI Nummer von der SIM Karte übermittelt wird. Alle anderen Informationen sind relativ uninteressant...ok, der Provider macht vielleicht noch nen paar Sachen einfacher, aber sonst... |
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26.01.2013 17:12:07 Uhr
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#39
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Ok, also:
Et war foljjendermassen..........
Hatte mich damals mit meinem Chef unterhalten. Thema war sein schickes, damals recht neues NOKIA 6210, welches er mir für nen gutuen Preis abtreten wollte und auch tat. Da ich weiss, dass es einige Geier unter meinen Kollegen gab die dieses Handy sicherlich auch gern ihr Eigen nennen wollten, lag der Verdacht nahe............
Kurzer Hand gekauft, 2 Tage später an meinem Platz liegen lassen und als ich zurückkam war das gute Stück wech. Einfach im Vorbeigehen abgeklemmt. Da im Nachhinein ziemlich verräterische Witzchen gerissen wurden, dachte ich mir:
"Ok, wer zuletzt lacht......" und hab die ganze Sache bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Schriftliche Aussage nach Aufforderung eingereicht und das wars.
Was genau in der "Absage" seitens der Polizei stand kann ich nu beim besten Willen nicht mehr wiedergeben. Fakt war, dass sie die Ermittlungen eingestellt haben und ich wohl Pech hätte.
Sowas lässt man schliesslich nicht offen auf dem Tisch liegen. Einerseits, ok, kann ich verstehen, vllt mein Fehler. Diebstahl bleibt aber dennoch Diebstahl und wird in keinster Weise dadurch "legitimiert" o.Ä.
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26.01.2013 17:28:05 Uhr
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#40
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Ich glaub der entscheidene Punkt hierbei ist: Es gibt keinen Täter. Du hast zwar nen Verdächtigen gehabt, aber wie soll man herausfinden, wer es tatsächlich war? Da wäre Aussage gegen Aussage. Du hast keinerlei Beweise, somit bleibt der Täter unschuldig. Das ist ne ganz andere Situation als bei mir jetzt. Ich habe definitiv nen Schuldigen - zumindest wenn eine der 3 SIM Karten auf nen Namen und Adresse laufen - und das werden sie wohl. |
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Ich glaub der entscheidene Punkt hierbei ist: Es gibt keinen Täter. |
Nee, also das ist reine Faulheit. Wenn irgendwo ein Verbrechen passiert, steht der Täter auch nicht sofort fest. Deswegen heißt das ganze ja auch Ermittlung, weil der Täter ermittelt werden muss. Dein Fall Meff ist so das gefundene Fressen, weil da nicht groß ermittelt werden muss.
Dass damals in KOMAs Fall nicht ermittlet wurde, ist entweder Faulheit oder Juristendeutsch und Rechtsverdrehung.
Klar, einen Wertgegenstand lässt man nicht offen liegen weil er "so zum Diebstahl verleitet". Aber dadurch Täter und Opfer zu verdrehen ist für mich auch ein Unding. Klar, es gibt Leute die so was ausnutzen und etwas im Stil von Versicherungsbetrug für sich entdecken. (Wenn das Teil gegen Diebstahl versichert sein sollte)
Einfach pauschal abzustempeln und zu sagen "eigene Schuld", das ist schon m.E. Unwillen oder Faulheit. Etwas zu nehmen, das nicht mir gehört, mit der Absicht es für meine Zwecke zu nutzen, ohne Einverständnis des Eigentümers: Das ist meines Verständnisses nach Diebstahl. Diebstahl ist eine Straftat, für eine Straftat muss der Täter bestraft werden.
Es bringt nichts, Täter und Opfer zu verdrehen, dadurch werden die eigentlichen Täter doch nur mehr animiert dazu, Unrechtes zu tun. Wenn die Beweislage nicht so klar ist wie bei dir, Meff, dann gehören da zunächst Ermittlungen zu. Wenn aber nicht mal Verdächtige verhört werden...
Vor allem ist der Diebstahl ja noch am Arbeitsplatz passiert! Das heißt es hätte auch den Vorgesetzten interessieren müssen was da genau passiert ist. Denn jemand der klaut, bei dem ist eine gewisse Hemmschwelle nicht mehr in dem Maße vorhanden, wie bei jemandem, der gewissenhaft bleibt. Bleibt der Diebstahl unbestraft, sinkt die Hemmschwelle und die Risikofreudigkeit doch nur noch weiter. Klar, irgendwann rächt sich alles einmal, aber davon hat das Opfer doch in dem Moment nichts. Sein Eigentum ist ihm genommen und daraus entsteht ein finanzieller Schaden. Wenn dazu noch ein gewisser Hohn der Kollegen kommt, dann ist das schon ein dicker Bär, der auf jeden Fall VP oder Vorgesetztensache ist. Da kann mir jemand erzählen was er will, aber anders geht das nicht.
Wer sagt denn, dass der Täter zukünftig nicht auch Betriebsmittel nimmt? Das berühmte Beispiel der Druckerpatronen, Locher, Tacker, Kopierpapier, usw.? |
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27.01.2013 16:35:52 Uhr
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#42
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Da gebe ich Dir ja absolut Recht. Fakt ist: Was soll eine Verhörung bewirken? Alle sagen: "Ich war in meinem Büro und habe an Dokument XY gearbeitet." Das ist es dann auch schon. Zeugen wird man in Büroräumen kaum haben und keiner kontrolliert ob einer auf Klo geht oder mal eben schnell eine rauchen. Nicht immer wird das dokumentiert und so kommt es eben zu einem "Aussage gegen Aussage". Klar ist es so nicht richtig und logischerweise gehört der Täter bestraft (auch, wie schon von Dir angesprochen, im Interesse des Geschäftsführers), aber Fakt ist auch: Hier ist eine Ermittlung einfach sinnlos, denke ich. Den Täter hier herauszufinden wäre nur möglich, wenn der Dieb selbst selten dämlich ist und sich verplappert. Dafür dann aber gegebenfalls ne gesamte Abteilung (große Firma...meinetwegen 30-40 Leute) zu verhören ist ja dann auch irgendwie sinnfrei. |
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27.01.2013 19:00:25 Uhr
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#43
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Und ich Blödel dachte immer eine Durchsuchung wäre nur bei Verdacht möglich...... Jedenfalls geht smir immer so
Warum ist also in der Handygeschichte nicht Vedacht genug gegeben, um eine Durchsuchung anzuordnen??
Ich mein, ich hab mal nen ganzen Linienbus ( ) via Polizei stoppen lassen Geldbeutel gezwickt und so....
Da gehts...
Ich verstehs echt nicht und möchte mich eigentlich auch garnicht näher damit befassen. Alt-ägyptische Architektur ist weit interessanter..... |
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Alt-ägyptische Architektur ist weit interessanter..... |
Dann mal ran mit dir an den Speck. 
@Meff:
Dass das schwierig ist, das ist mir klar. Ich meine nur, meine Aussagen stützen sich auf die "ideale Unternehmenswelt". Ergo: Aufmerksame Kollegen, usw. Wenn jemand an nem Schreibtisch rumfuchtelt an dem er normalerweise nix zu suchen hat und wenn Kollegen hinter dem Rücken des Betroffenen rumscherzen, also nicht nach dem Motto "Hör mal , dem ist das geklaut worden", sondern mit leicht hämischm Unterton Äußerungen machen, dann wissen die mehr als sie zugeben wollen. Und das macht sie in gewisser Weise zu Mittätern. Oder wie heißt das noch:Verhinderung der Aufklärung einer Straftat?
K.A., bin kein Jurist oder hab in der Richtung was gemacht, gelernt o.ä. . Deswegen sag ich ja, beim Bund war's die VP, in vielen Betrieben wird's was ähnliches geben. "Eigentlich" ist hier (leider) das Wort... 
Von daher hoffen wir mal das Beste für deinen Fall. 
Pest und Cholera usw... Schande über des Diebes Haupt. |
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27.01.2013 23:36:01 Uhr
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#45
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Naja, die Frage ist, ob es andere gesehen haben. Von einer "hämischen Bemerkung" war bisher noch nicht das Wort. Oder ich habs überlesen.
Jedenfalls kannst Du ja nicht alle unter Generalverdacht stellen. Bei mir hingegen ist es ja was völlig anderes. Es gibt direkt nen Schuldigen. Da muss keiner befragt werden, da gibt es keine Aussage zu treffen. Der Typ ist dran. Somit ne ganz andere Situation als bei dem Diebstahl oben. ^^ |
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28.01.2013 11:13:39 Uhr
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#46
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--> #39. 
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29.01.2013 01:37:40 Uhr
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#47
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Nur weil "Witzchen" gerissen wurden, ist aber ncoh lange nicht klar, wer es war. Du kannst ja auch nicht nen gesamtes Wohnhaus unter Generalverdacht stellen und dir Wohnungen durchsuchen lassen, nur weil einer sagt: "Was biste auch so blöd und lässt das liegen?"  |
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weil "Witzchen" gerissen wurden, ist aber ncoh lange nicht klar, wer es war |
Was aber ganz klar auf solch eine Tat hindeutet, und nicht auf ein "Verlegen" meinerseits......... Welchen Grund könnten man haben, einen Ausspruch wie "Tja, war wohl nix mit neuem Handy,wa?" oder "in der Kürze liegt die Würze" vom Stapel zu lassen, ohne den Diebstahl auf der Arbeit bekanntgegeben zu haben??
Das ist/war schon alles sehr, sehr grenzwertig........... Der einzige Trost ist für mich zu wissen:
"Du lebst in Mittelfranken/Bay, da ist das Respektsgefühl und das Auftreten fremden gegenüber äusserst verkümmert. Frag mal sonen Vogel nach der Bedeutung des Wortes "Unrechtsbewusstsein/Reue" ........

"Biddee?
Hm, waddamool, da hammama was in dä Schull ghabt, oddä? Wassi etz a nämmä..... Weysu issna etz des soo wichtig..... ?? "
Scheiss-Volk............... |
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29.01.2013 18:40:06 Uhr
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#49
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Ich glaub jetzt driftet das Thema ETWAS ab...  |
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29.01.2013 20:33:32 Uhr
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#50
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jap...........
Etwas
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